Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Haftpflichtversicherung muss für Schäden am Parkettboden durch Schreibtischstuhl aufkommen

Beschädigt ein Mieter mittels eines rollbaren Schreibtischstuhls den Parkettboden seiner Wohnung, so muss er zwar für den Schaden aufkommen, kann aber seine Versicherung in die Pflicht nehmen.


Nach Ansicht des Gerichts ist in der Benutzung eines rollbaren Schreibtischstuhls kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache zu sehen. Vielmehr sahen die Richter in der Nutzung eines solchen Stuhls auf einem Parkettboden eine ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache, für die der Mieter dem Vermieter Ersatz zu leisten hat. Hat er jedoch eine Haftpflichtversicherung, so ist der entstandene Schaden als Mietschaden nach den Versicherungsbedingungen von dieser zu ersetzen. Die Berufung auf einen Versicherungsausschluss ist nicht möglich, es sei denn, die Versicherung kann darlegen und beweisen, dass der Vermieter zur Benutzung eines solchen Schreibtischstuhls berechtigt war.
 
Landgericht Dortmund, Urteil LG 2 T 5 10 vom 01.03.2010
Normen: § 538 BGB
[bns]
 
Kanzlei nahe Schenefeld, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Verteilung Vermoegen Hamburg, Testamentserrichtung nahe Glinde, Lebensversicherung Erbe Finkenwerder, Vermoegen Glinde, Erbrecht nahe Quickborn, Erbvertrag nahe Buchholz in der Nordheide, Dauertestamentsvollstreckung Hamburg, Erbe Norderstedt