Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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Zum Versicherungsschutz bei geplatzten Autoreifen

Ist ein geplatzter Reifen auf eine eingefahrene Schraube zurück zu führen, handelt es sich im Fall eines Unfalls um einen durch die Vollkaskoversicherung erstattungsfähigen Schaden.


Selbiges lehnte die beklagte Versicherung in dem Ausgangsfall aber ab. Sie vertrat vielmehr die Auffassung, bei dem geplatzten Reifen als Schadensursache würde es sich um einen auf dem Betrieb des Fahrzeugs beruhenden Schaden handeln, welcher nicht durch die Versicherungsleistungen erfasst ist.

Das Gericht wertete die eingefahrene Schraube hingegen als Unfall, da es sich bei dem Reifenplatzer infolge der Schraube um ein plötzliches, mechanisches und von aussen auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt. Ein solcher Unfall ist aber vom Versicherungsschutz erfasst, weshalb auch die Reparaturkosten am PKW zu erstatten sind.
 
Landegericht Karlsruhe, Urteil LG KA 9 O 95 12 vom 20.08.2013
Normen: Ziff. A.2.3.2. AKB
[bns]
 
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