Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


Ältere Lebensversicherungen können auch Jahre später widerrufen werden

Nach einem Urteil des BGH können Lebensversicherungen aus den Jahren 1997 bis 2007 auch Jahre später noch widerrufen werden, wenn die Kunden beim Abschluss nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.


In Anlehnung an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wies das Gericht darauf hin, dass die für Verträge in diesem Zeitraum geltende Widerrufsfrist von einem Jahr gegen das Europarecht verstieß.

Als Folge aus diesem Urteil kann der betroffene Versicherungsnehmer jedoch nicht alle geleisteten Prämien zurück verlangen. Vielmehr ist bei der Berechnung der Wert des Versicherungsschutzes zu berücksichtigen, den der Kunde während des Zeitraums genossen hat.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 76 11 vom 07.05.2014
Normen: § 5a I, II VVG a.F.
[bns]
 
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