Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
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und Hamburg-Finkenwerder


Dürfen die Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel verwendet werden?

Das OLG Stuttgart kam zu der Überzeugung, dass die Aufnahmen von Dashcams unter bestimmten Umständen als Beweismittel herangezogen werden können.

Als Dashcams bezeichnet man Kameras, die an Windschutzscheiben befestigt werden und permanent aufzeichnen. In einem Zivilprozess, bei dem der genaue Ablauf eines Verkehrsunfalls strittig war, ließ das OLG Stuttgart die Aufnahmen der Dashcam einer Prozesspartei als Beweismittel zu. Ob dies möglich sei oder doch dem imformationellen Selbstbestimmungsrecht der Verkehrsbeteiligten entgegenstehe, müsse stets im konkreten Einzelfall anhand einer umfassenden Interessenabwägung geprüft werden.
 
OLG Stuttgart, Urteil OLG Stuttgart 10 U 41 17 vom 17.07.2017
Normen: Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
[bns]

 
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