Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Vermoegen Hamburg, Nacherbfolge nahe Buchholz in der Nordheide, Schlusserbenbenennung Hamburg, Pflichtteil Glinde, Eigenhaendiges Testament Hamburg, Erbvertrag Hamburg, Ehegatten Testament Stade, Testament Pinneberg, Vorerbfolge Hamburg, Ehegattenerbrecht Hamburg