Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Notarielles Testament nahe Glinde, Erbrecht Hamburg, Gemeinschaftliches Testament Hamburg, Anwalt nahe Quickborn, Ausgleich Vorempfaenge Hamburg, Eigenhaendiges Testament Reinbek, Enterbung nahe Buchholz in der Nordheide, Anwaltskanzlei Hamburg, Erbrecht Hamburg, Testamentserrichtung nahe Stade